Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte derCSSC GmbH, mit Sitz in 6252 Dagmersellen, Rietelstrasse 16 (nachfolgend „Firma“ oder „Auftragnehmer“ genannt).
Mit Unterzeichnung des separaten Vertrages zwischen den Parteien, erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden, wobei die, während diesem Zeitpunkt geltende Version der AGB massgebend ist. Der Auftragnehmer erkennt entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen nur an, wenn er diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.
Die Produkt- und Preisangaben gelten als unverbindliche Angebote. Verbindlich werden die Angebote, wenn die Parteien die Preisliste oder den Kauf- bzw. Mietvertrag unterzeichnen haben und das Produkt vorrätig bzw. verfügbar ist. Verbindlich werden die Angebote zudem, wenn der Kunde die von der Firma angebotene Produkte bezieht oder benutzt. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen, wie beispielsweise Zeichnungen, Abbildungen, Masse oder Gewichte, sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Die Firma behält sich das Recht vor, schon getätigte Bestellungen jederzeit zu stornieren und dem Kunden die dafür bereits geleistete Vorauszahlung zu erstatten. Eine Pflicht zur Lieferung der Ware besteht daher zu keiner Zeit. Sämtliche Verkäufe an Endkunden sind nicht für den gewerblichen Weiterverkauf zugelassen und damit verboten.
Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen richten sich ausschliesslich an Kunden mit Wohn- oder Unternehmenssitz in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Vorbehalten abweichender schriftlicher Vereinbarungen verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF) exklusiv Mehrwertsteuer (MwSt), allfälliger vorgezogener Recyclinggebühren, Lieferkosten und allfälliger weiterer Steuern oder Gebühren.
Die Preise für die Produkte der Firma ergeben sich anhand der diesbezüglichen Preislisten. Die Firma behält sich das Recht vor, die Preise sowie die Preisliste jederzeit zu ändern. Verbindlich werden die Angebote erst, wenn die Preisliste oder der Kauf- bzw. Mietvertrag durch die Parteien unterzeichnet wird und das Produkt vorrätig bzw. verfügbar ist.
Der Kaufpreis ist spätestens bei Vertragsschluss fällig und mittels den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die Firma behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angaben von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen. Sie kann die Bezahlung des Kaufpreises gegen Rechnung gewähren.
Wird der Kaufpreis nicht bei Vertragsschluss beziehungsweise nicht binnen zwanzig Kalendertagen seit Erhalt der Rechnung bezahlt, befindet sich der Kunde ohne weiteres, das heisst ohne Mahnung und Nachfristansetzung, in Verzug, womit die Firma berechtigt ist, an der Zahlungspflicht (vorläufig) festzuhalten oder während einer Dauer von maximal sechs Monaten ab Verzugseintritt vom Vertrag zurückzutreten, die Lieferung des Gegenstandes zu verweigern, den allenfalls bereits gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen und Schadenersatz aus Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Das Rücktrittsrecht behält die Firma auch, wen sich der Kaufgegenstand bereits im Besitz der Käuferschaft befindet.
Der Mietzins ist spätestens bei der Abholung des Mietgegenstandes fällig und mittels den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die Firma behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angaben von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen. Sie kann die Bezahlung des Mietzinses gegen Rechnung gewähren.
Wird der Mietzins nicht bei Vertragsschluss beziehungsweise nicht binnen zwanzig Kalendertagen seit Erhalt der Rechnung bezahlt, befindet sich der Kunde ohne weiteres, das heisst ohne Mahnung und Nachfristansetzung, in Verzug, womit die Firma berechtigt ist, an der Zahlungspflicht (vorläufig) festzuhalten oder während einer Dauer von maximal sechs Monaten ab Verzugseintritt den Vertrag fristlos zu kündigen, die Lieferung des Gegenstands zu verweigern, den allenfalls bereits gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen und Mietzins entsprechend der effektiven Mietdauer zu verlangen.
Wird der Mietzins nicht bis zur Abholung des Mietgegenstandes beziehungsweise nicht innert zwanzig Kalendertagen seit Erhalt der Rechnung bezahlt, setzte die Firma dem Kunden eine Zahlungsfrist von zehn Kalendertagen an. Wird die Zahlung nicht innert dieser Frist geleistet, ist die Firma berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Die Zahlung des Kaufpreises respektive des Mietzinses gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma über den gesamten geschuldeten Betrag verfügen kann.
Wurde dem Kunden die Bezahlung per Rechnung ermöglicht, hat die Begleichung der Rechnung ohne jeglichen Abzug innerhalb von zwanzig Kalendertagen seit Erhalt der Rechnung bezahlt zu werden. Wird die Rechnung nicht innert der Zahlungsfrist beglichen, fällt der Kunde automatisch in Verzug und schuldet einen Verzugszins gemäss Obligationenrecht. Allfällige Mahn- und Betreibungsgebühren sind überdies vom Kunden zu tragen.
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht oder nur teilweise nach, werden alle offenen Beträge, welche der Kunde der Firma unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig. Die Firma kann diese fälligen Beträge sofort einfordern und allfällige ausstehende Lieferungen an den Kunden einstellen.
Eine Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist ausgeschlossen.
Das Eigentum an den verkauften Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei der Firma. Bis dahin darf der Kunde nicht über die Produkte verfügen, insbesondere weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden. Die Firma ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Eine gewerbsmässige Vermietung und Untervermietung des Firetower ist untersagt. (Mitbewerber auf dem Markt) Ausgenommen sind Vermietungen an Dritte auf dem eigenen Grundstück und ohne, dass der Firetower von seinem meistens genutzten Ort für diesen Zweck umplatziert werden muss. Nach Absprache mit der Firma sind Vermietungen/Untervermietungen möglich.
Lieferungen erfolgen nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz.
Die Kosten der Lieferung erfolgen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten sind nicht Bestandteil des Preises gemäss Ziffer 3 hiervor und werden zusätzlich verrechnet. Allfällige zusätzliche Kosten, welche aufgrund einer falschen Lieferadresse oder im Zusammenhang mit einer anfallenden Nachnahme entstehen, gehen ebenfalls vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt üblicherweise innert 30 Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonntage, Feiertage am Ort der Firma) seit Unterzeichnung des Kaufvertrags an die im Kaufvertrag genannte Lieferadresse. Sollte ein Produkt nicht verfügbar sein, informiert die Firma den Kunden und teilt ihm mit, bis wann mit der Lieferung gerechnet werden kann. Allfällige Änderungen der Lieferfrist werden dem Kunden innert der vorgenannten Frist mitgeteilt.
Kann das Produkt nicht innert 15 Arbeitstagen seit Ablauf der vorgenannten Frist von 30 Arbeitstagen respektive seit der dem Kunden mitgeteilten Änderung der Lieferfrist geliefert werden, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Er erhält bereits getätigte Leistungen zurück. Ein darüber hinausgehender Anspruch gegenüber der Firma, wie beispielsweise Schadenersatzanspruch, wird ausgeschlossen.
Nimmt der Kunde das gelieferte Produkt nicht innerhalb der ihm mitgeteilten oder der vereinbarten Lieferfrist an, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten, wobei der Kunde gegenüber der Firma eine diesbezügliche Bearbeitungsgebühr von 15% des Preises, mindestens aber CHF 150.00 schuldet. Das Recht, einen darüber hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen, behält sich die Firma vor.
Die Haftung der Firma für Lieferverzögerungen und allfälligen damit verbundenen Schaden wird ausgeschlossen.
Die Haftung der Firma für allfällige Transportschäden am Kauf- oder Mietgegenstand sowie damit zusammenhängende Folgenschäden wird ausgeschlossen. Der Kunde wird aufgefordert allfällige Schäden sofort dem Transporteur und der Firma zu melden.
Die gelieferten oder abgeholten Produkte sind durch den Kunden sofort nach der Annahme auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Unversehrtheit und auf Lieferschäden zu prüfen. Liegt ein Mangel vor, ist dies der Firma unverzüglich, längstens aber innert 5 Kalendertagen seit der Entgegennahme des Produkts schriftlich mitzuteilen. Das mangelhafte Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden und ist im Lieferzustand aufzubewahren.
Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe. Unter den folgenden Bedingungen ist jedoch eine Rückgabe des Produktes möglich.
Der Kunde kann bei einer Lieferverspätung von mindestens 15 Arbeitstagen das Produkt zurücksenden. Eine Lieferverspätung liegt vor, wenn die Frist von 30 Arbeitstagen beziehungsweise die dem Kunden mitgeteilte Änderung der Lieferfrist nicht eingehalten wird. Die Rücksendung des Produktes ist nur möglich, sofern dieses vollständig, unbeschädigt und originalverpackt ist. Ein verschmutztes, gebrauchtes und/oder beschädigtes Produkt wird nicht zurückgenommen. Die Rücksendung von Produkten erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Rückerstattung der Kosten erfolgt erst nach Eingang des Produktes bei der Firma sowie nach der Prüfung des Produktes durch die Firma.
Allfällige Mängel hat der Kunde unverzüglich, längstens aber innert 5 Kalendertagen seit Entgegennahme des Produkts, der Firma schriftlich mitzuteilen. Das mangelhafte Produkt muss unabhängig von Grösse und Gewicht durch den Kunden an die Firma zurückgesendet werden. Die Kosten sowie das Versandrisiko für die Rücksendung werden vom Kunden getragen.
Bei mangelhaften Produkten hat die Firma die Wahl, ob der Mangel durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung behoben wird. Durch die Nachbesserung, den Austausch von Teilen oder durch Ersatzlieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht unterbrochen, sondern läuft weiter, aufgrund dessen auch keine neue Gewährleistungsfrist ausgelöst wird. Kann der Mangel nicht durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung behoben werden, kann die Firma dem Kunden den Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises einräumen. Während der Nachbesserung hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt.
Der Anspruch auf Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, bei Vorliegen von Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung (z.B. Kabelbrüche), Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen, unsachgemässe Behandlung, Verwendung von fremden Ersatzteilen, Reparaturen, welche nicht durch die Firma vorgenommen oder veranlasst wurden sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation.
Gewährleistungsansprüche gegen die Firma stehen nur dem Kunden zu und sind daher nicht abtretbar.
Die Gewährleistung der Firma für verdeckte Mängel (Mängel, die erst nach dem Erhalt des Gegenstands entstehen oder entdeckt werden) ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die Haftung der Firma für einen allfälligen Mangelfolgeschaden wird soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen.
Die Verjährung der Gewährleistung wird auf zwei Jahre nach Erhalt des Kaufgegenstands beschränkt.
Schadenersatzansprüche gegen die Firma sowie ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Insbesondere wird die Haftung für jegliche indirekte sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie auch die Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Der Schirm muss nach Gebrauch und Abkühlung immer geschlossen werden. Die Firma ist für die Stabilität des Fire Tower nicht verantwortlich. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für direkte Schäden, welche nicht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht verursacht wurde, wird auf die Summe des Preises des vom Kunden erworbenen Produktes beschränkt. Die Firma schliesst die Haftung für Lieferverzug infolge höherer Gewalt aus. Als höhere Gewalt gelten sämtliche Ereignisse, für welche die Firma nicht verantwortlich ist respektive an welchen die Firma kein Verschulden trägt, wie insbesondere Streiks, Aussperrung, von Behörden ausgehende Massnahmen, Naturkatastrophen, Mangel an Rohstoffen oder Energie usw.
Ausgeschlossen wird auch die Haftung für sämtliche direkten oder indirekten Schäden, welche infolge einer fehlerhaften Handhabung der Produkte, infolge der durch den Kunden ausgeführten Reparatur oder Abänderung der Produkte sowie infolge des selbständigen Einbaus und die darauffolgende Nutzung von Zubehör aus dem Sortiment der Firma entstehen. Die Produkte sind ohne anderweitige schriftliche Zusage durch die Firma ausschliesslich für den privaten Gebrauch bestimmt. Bei gewerblicher Nutzung wird jegliche Haftung abgelehnt.
Die Firma darf, die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben.
Das Produkt „Firetower“ ist geistiges Eigentum der Firma und ist beim eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingetragen. Entsprechend ist das Produkt urheberrechtlich geschützt. Ein Nachbau ist ausdrücklich untersagt, dies gilt auch für ähnlich Nachbauten die eine oder einige Komponenten beinhalten. Sobald die Eigenschaften (z.B Heizfunktionen / Schirmabdeckungen udg.) des Objekts verwendetet werden, unabhängig von Grösse, Form und/ oder Ausmass, gilt dies als Nachbau und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Die Firma behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch deren Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Lücken.
Auf diese AGB ist schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten aus der Rechtsbeziehung mit der Firma sind die Gerichte an deren Sitz ausschliesslich zuständig.
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